Das gegenseitige Kennenlernen steht am Beginn einer intensiven Planungs- und
Bauphase.
Die Entwurfsphase gliedert sich in den Vorentwurf und den Entwurf.
Beim Vorentwurf erarbeiten wir auf der Basis Ihrer Vorstellungen und Planungsgrundlagen einen Lösungsvorschlag, die
grundrissliche Darstellung erfolgt meist im Masstab 1:200, manchmal auch 1:100. Dabei gehen wir auf Ihren individuellen Kostenrahmen ein und klären das Budget.
Beim Entwurf werden wir die Bauaufgabe durcharbeiten und zeichnerisch in Grundrissen,
Ansichten und Schnitten im Maßstab 1:100 darstellen. Der Entwurf dient in der Folge als Basis für die Einreichplanung.
Die Einreichplanung beinhaltet die Ausarbeitung der für den Antrag auf Baubewilligung erforderlichen gesetzeskonformen Baupläne, wir fertigen eine Baubeschreibung an
und stellen den Antrag bei der Behörde.
Damit das fertige Gebäude auch dem entspricht, was im Entwurf durchdacht und gemeinsam entwickelt wurde, ist eine Ausführungs- und Detailplanung in hoher Qualität notwendig. Hier berücksichtigen wir nicht nur die bauphysikalischen und statischen Aspekte sondern auch die für die Ausführung auf der Baustelle und die Erstellung der Leistungsverzeichnisse wesentlichen Angaben.
Im Rahmen der Örtlichen Bauaufsicht vertreten wir Ihre Interessen auf der Baustelle, überwachen und koordinieren den Gesamtablauf, wir verhandeln die Kosten mit den Firmen, kontrollieren und prüfen die Rechnungen. Bei Fertigstellung werden von uns die Bauleistungen
abgenommen und eventuelle Mängel bzw. Gewährleistungsfristen festgehalten.